Anlaufstellen bei Problemen
Gutachterverfahren: Wie läuft das ab?
Gutachterverfahren: Wie läuft das ab?
Ein Gutachter ist ein unabhängiger zahnärztlicher Experte, der beurteilt, ob eine Zahnbehandlung korrekt durchgeführt wurde. Er prüft den Behandlungsverlauf, die Qualität der Arbeit und ob es medizinische Fehler gab.
Gesetzlich Versicherte (GKV):
Melde dich bei deiner Krankenkasse, wenn du mit einer Behandlung unzufrieden bist.
Die Krankenkasse kann den Fall an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) weiterleiten.
Der MDK beauftragt dann einen unabhängigen Gutachter, der die Behandlung überprüft.
Privat Versicherte (PKV):
Melde dich bei deiner privaten Krankenversicherung.
Die PKV beauftragt häufig eigene Gutachter oder externe Experten.
Selbst beauftragte Gutachter:
Du kannst auch privat einen Gutachter beauftragen, z. B. über spezialisierte Zahnarztorganisationen oder die Zahnärztekammer.
Beachte: Die Kosten dafür musst du zunächst selbst tragen, es sei denn, ein Gericht oder eine Versicherung entscheidet etwas anderes.
Bei der GKV: Nein, der Gutachter wird durch den MDK oder die Schlichtungsstelle ausgewählt.
Bei der PKV: Häufig nein, da die Versicherung den Gutachter bestimmt.
Bei privat beauftragten Gutachtern: Ja, hier kannst du selbst wählen.
Gesetzliche Krankenkassen (GKV):
Ein Gutachten durch den MDK dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen, je nach Fall und Umfang der Untersuchung.
Falls weitere Prüfungen oder Stellungnahmen notwendig sind, kann es länger dauern.
Private Gutachter:
Wenn du einen Gutachter privat beauftragst, hängt die Dauer von dessen Verfügbarkeit ab, meist dauert es 2 bis 4 Wochen.
Schlichtungsstellen:
Ein Verfahren über die Schlichtungsstelle der Zahnärztekammer kann mehrere Wochen bis Monate dauern, je nach Komplexität des Falls und der Zusammenarbeit mit dem Zahnarzt.
Bei Fehlern:
Der Gutachter stellt fest, ob die Behandlung korrekt war oder nicht.
Wenn Fehler nachweisbar sind, werden je nach Fall Reparaturmaßnahmen empfohlen oder Schadenersatzansprüche geprüft.
Es wird bevorzugt, dem Zahnarzt der den Fehler begangen hat, noch eine Chance zu geben. Solltest du aber keinerlei Vertrauen mehr zu diesem Zahnarzt haben, besprich die weiteren Schritte mit deiner Krankenkasse.
Ohne Fehler:
Wenn keine Fehler gefunden werden, endet das Verfahren hier.
Du kannst aber rechtliche Schritte einleiten, wenn du weiterhin unzufrieden bist.