Folgende Punkte sind zu beachten:
Wenn personenbezogene Daten des Patienten weitergegeben werden oder ein Kontakt mit der Versicherung erforderlich ist, muss eine Entbindung der Schweigepflicht vorliegen.
Falls der Kostenplan ohne Patientendaten erstellt wird, ist diese Entbindung nicht erforderlich.
Um einen präzisen und vollständigen Kostenplan zu erstellen, werden folgende Informationen benötigt:
Behandlungsablauf in einzelnen Schritten
Verwendete Materialien mit Kosten
z. B. Füllmaterialien, Implantate, Kronen
Betäubung und Zusatzmaterialien
z. B. Lokalanästhesie, Knochenersatzmaterial
Röntgenbilder
Anzahl und Art der angefertigten Röntgenbilder
Besondere Erschwernisse der Behandlung
z. B. eingeschränkte Mundöffnung, übermäßige Speichelproduktion
Falls ein Zahnarzt einen persönlichen Beratungstermin für seinen Patienten in der Praxis mit der dentalen Praxisberaterin vereinbaren möchte, gelten folgende Bedingungen:
Ein Beratungstermin kann nach Absprache vereinbart werden.
Die Terminbuchungsgebühr beträgt 45 Euro und umfasst eine Beratungseinheit von 30 Minuten.
Falls zusätzliche Reise- oder Beratungskosten anfallen, werden diese im Anschluss verrechnet.
Wird der Termin nicht mindestens 42 Stunden im Voraus abgesagt, wird die Buchungsgebühr einbehalten.
Sollte die Beraterin ohne Absage versetzt werden, bleibt die Gebühr ebenfalls bestehen.
Eine Schweigepflichtsentbindung ist erforderlich, um vorab alle relevanten Informationen zur geplanten Beratung und individuellen Praxisbesonderheiten einsehen zu können.
Der Behandler sollte mir vorab die bereits empfohlene Behandlung und einen groben Ablauf mitteilen